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Bestatter und Bestattungen in Arnsberg, Meschede im Kreis Hochsauerlandkreis

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Nordrhein-Westfalen


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57392 Schmallenberg Almert, Altenhof, Altenilpe, Arpe, Bad Fredeburg, Berghausen, Berghof, Bettenkamp, Brabecke, Bracht, Bödefeld ...
59755 Arnsberg Moosfelde, Neheim-Hüsten
59757 Arnsberg Arnsberg, Bachum, Bergheim, Herdringen, Holzen, Müschede, Neheim-Hüsten, Voßwinkel
59759 Arnsberg Bruchhausen, Herdringen, Neheim-Hüsten, Niedereimer
59821 Arnsberg Arnsberg, Niedereimer, Wennigloh
59823 Arnsberg Arnsberg, Breitenbruch, Niedereimer, Oeventrop, Rumbeck, Uentrop
59846 Sundern Allendorf, Altenhellefeld, Amecke, Endorf, Enkhausen, Hachen, Hagen, Hellefeld, Hövel, Langscheid, Linnepe ...
59872 Meschede Baldeborn, Berge, Beringhausen, Blüggelscheidt, Bonacker, Brumlingsen, Calle, Drasenbeck, Einhaus, Enkhausen, Enste ...
59889 Eslohe Bremke, Cobbenrode, Eslohe, Kückelheim, Niedersalwey, Obersalwey, Reiste, Wenholthausen
59909 Bestwig Andreasberg, Berlar, Bestwig, Heringhausen, Nuttlar, Ostwig, Ramsbeck, Schwabenberg, Valmepochwerk, Velmede, Wasserfall
59939 Olsberg Antfeld, Assinghausen, Bigge, Bruchhausen, Brunskappel, Elleringhausen, Elpe, Gevelinghausen, Heinrichsdorf, Helmeringhausen, Olsberg ...
59955 Winterberg Altastenberg, Altenfeld, Elkeringhausen, Grönebach, Hildfeld, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Mollseifen, Neuastenberg, Niedersfeld ...
59964 Medebach Berge, Deifeld, Dreislar, Düdinghausen, Küstelberg, Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen, Titmaringhausen
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Hochsauerlandkreis - Maßnahmen nach einer Beerdigung

Bestatter / Bestattungen

Neben der Ruhe für die Trauer müssen nach einer Beerdigung viele wichtige Wege erledigt werden. Für die Angehörigen bedeutet das noch mal eine große Last, denn vieles erinnert sie an den Verstorbenen und es fehlt einfach die Kraft dafür. Jedoch nimmt niemand einem diese Verpflichtungen ab.

Zunächst muss der Haushalt aufgelöst und der Mietvertrag beendet werden, falls es eine Single-Gemeinschaft war. Sämtliche Verträge für u.a. Strom, Gas, Internet, Telefon und Fernsehen müssen gekündigt werden. Hatte der Verstorbene vielleicht auch ein Zeitungsabonnement, einen Heimplatz oder ein Kraftfahrzeug? Dann sollten hierfür auch Kündigungen aufgesetzt werden.

Falls der Verstorbene behindert gewesen ist, muss eine Abmeldung beim Versorgungsamt erfolgen. Zudem sollte vermieden werden, dass der Briefkasten überläuft. Hierfür kann man mit der Post einen Nachsendeauftrag vereinbaren. Aber neben allen anderen Vorkehrungen, sind Geldangelegenheiten dabei am wichtigsten.

Existieren Rentenansprüche, Auszahlungen aus Versicherungen, wie Sterbekasse und Lebens- und Unfallversicherung, oder laufen noch Zahlungen, die storniert werden müssen.
All diese wichtigen Angelegenheiten sollte man klären, damit keine Probleme aufkommen und man sich unnötigen Ärger erspart.