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Wussten Sie schon?
Es besteht die Möglichkeit einen Vertrag über eine Jahresgrabpflege bei einer ansässigen Friedhofsgärtnerei oder einen Dauergrabpflegvertrag bei einer zuständigen Treuhandstelle abzuschließen. Dies hängt im Wesentlichen auch von einem Ortswechsel der Angehörigen oder dem mit der Grabpflege verbundenen Zeitaufwand ab.
Bei einem jährlichen Auftrag wird vor Vertragsbeginn vereinbart, welche Art der Grabpflege vorgenommen werden soll. Zuständige Grabpfleger kümmern sich dann 1 Jahr um die Gedenkstätte und deren Gestaltung. Ein dauerhafter Pflegeauftrag kann sich über einen Zeitraum von 5 bis 10 oder 20 Jahre erstrecken. Die Kosten, welche vor Abschluss des Vertrages gezahlt werden müssen, hängen von der Lage des Grabes, der Beschaffenheit des Bodens, den Wünschen der Gestaltung sowie des Grabschmucks und der vereinbarten Laufzeit ab. Vor Vertragsabschluss haben die Angehörigen die Möglichkeit die individuelle Grabgestaltung zu vereinbaren. Die zuständige Grabpflege-Einrichtung übernimmt die Garantie dafür. I
nhaltlich im Vertrag enthalten, sei es eine Jahresgrabpflege oder eine Dauergrabpflege, ist die Befreiung der Trauerstätte von Laub, Ästen und Unkraut, das Gießen, Düngen und Beschneiden der Pflanzen, die besondere Gestaltung mit Blumen und Gestecken an Gedenktagen, die saisonale Bepflanzung sowie die Grabsteinpflege. Natürlich können die Hinterbliebenen sich auch selber um das Grab kümmern, sofern die Vorschriften der Friedhöfe über die Gestaltung eingehalten werden.