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Wussten Sie schon?
Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist zu äußern, wie er weiter behandelt werden will, können Patientenverfügungen Ärzten und Pflegepersonal helfen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Patient äußert in dieser seinen Willen, an den die betreuenden Personen gebunden werden und bestimmt welche medizinischen Behandlungen erwünscht oder abgelehnt werden. Die Anwendung lebenserhaltender Maßnahmen kann untersagt oder eingeschränkt werden. Bestandteil ist meist auch die Erlaubnis oder Ablehnung von Organspenden.
Entweder gibt es lebenserhaltende ohne Schmerztherapie sowie mit Organtransplantation oder keine lebenserhaltenden Patientenverfügungen. Sie sollten genau formuliert sein und auf möglichst viele Eventualitäten ausgerichtet sein. Ein Verstoß dagegen wird als Körperverletzung angezeigt. Der Einsatz von Schmerzmitteln, der willentlich formuliert wird, kann das Leiden bei sterbenden Patienten lindern. Manche Menschen können lange Zeit damit auskommen, empfinden das Leben aber mit zunehmendem geistigem Verfall als nicht mehr lebenswert und können dahingehend ihre Einstellung in einer Patientenverfügung äußern.
Sind sie dazu nicht mehr in der Lage, ist ein Vormund berechtigt weitere wichtige Entscheidungen zu treffen. Es gibt keine bestimmte Form und bei zahlreichen Organisationen kann man Muster-Patientenverfügungen erwerben. Eine gültige Patientenverfügung muss mit Orts- und Datumsangabe, welche im Abstand von 2 Jahren aktualisiert werden sollte, unterschrieben werden. Menschen ändern oft auch ihre Einstellungen. Daher sollten Veränderungen ständig formuliert werden. Patientenverfügungen können jederzeit widerrufen werden, auch mündlich.