Wussten Sie schon?
Ein Leichenpass wird benötigt für die Überführung zur Beisetzung eines ausländischen Verstorbenen in sein Heimatland, da für die Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der BRD Deutschlands nach dem Bestattungsgesetz dieser Leichenpass erforderlich ist.
Er wird von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeorts ausgestellt und muss beantragt werden, wenn das Land die Beförderung oder Bestattung der Leiche von diesem abhängig macht. Für die Bearbeitung des Antrags sollten eine Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls sowie eine vertrauliche Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau vorliegen.
Zudem muss der Totenschein überprüft werden sowie eine Besichtigung der Leiche und Kontrolle der ordnungsgemäßen Einsargung erfolgen. Letztendlich muss der zuständige Amtsarzt noch eine Bescheinigung ausstellen, damit der vollendete Leichenpass ausgestellt werden kann. Mit diesem müssen Behörden und Länder, in denen die Leiche befördert wird, den Sarg frei und ungehindert passieren lassen. Ein internationaler Leichenpass kostet 27 Euro.