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Wussten Sie schon?
Für die Körperspende überlassen volljährige Spender ihren Leichnam anatomischen Instituten, die diese für Lehr- und Forschungszwecke oder der Plastination, ein Konservierungsverfahren für anatomische Präparate von Körpern und Körperteilen, nutzen. Menschen, die sich zu Lebzeiten für eine Körperspende entscheiden, wollen damit entweder dem medizinischen Fortschritt dienen oder ihren Angehörigen teure Bestattungskosten ersparen.
Für die medizinische Ausbildung ist die Arbeit an Leichnamen sehr wertvoll, da der komplizierte Aufbau des Körpers mit Organen und deren Lagebeziehungen sowie dem Bewegungsapparat sich nicht ganz aus Lehrmitteln wie Bücher erfassen lässt. Es empfiehlt sich zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung oder testamentarische Nachlassverfügung abzuschließen sowie eventuell ein Sparbuch für die Universität anzulegen. Entweder übernehmen anatomische Institute die gesamten Kosten mit Hilfe dieser finanziellen Unterstützung oder verlangen eine Selbstbeteiligung, die meist zwischen 600 bis 1.200 Euro beträgt.
Damit werden auch große anfallende Kosten, zum Beispiel für die Überführung, Einäscherung oder Friedhofsgebühr, abgedeckt. Wer seinen Körper für die wissenschaftliche Ausbildung und Forschung spenden will, muss zu Lebzeiten eine Verfügung (Willensbekundung), die u.a. die Entscheidung über die Verwendung des Körpers im Ganzen oder einzelner Körperteile enthält, mit dem Institut abschließen. Auf Wunsch kann diese jederzeit gegen eine Gebühr rückgängig gemacht werden. Das private Heidelberger „Institut für Plastination“ (IfP) stellt „Plastinate“ her, das sind Körper und Körperteile, die durch ein chemisches Verfahren haltbar gemacht werden, sodass sie geruchslos und unbegrenzt haltbar sind. Diese nutzt man für die medizinische Aus- und Weiterbildung und für die Ausstellung „Körperwelten“.
Nicht angenommen für die Körperspende werden Leichname, die bereits schwere Körperverletzungen oder stark infektiöse Krankheiten hatten sowie gerichtsmedizinisch oder pathologisch obduziert wurden. Nachdem eine Leiche in ein anatomisches Institut überführt wurde, wird ihr Verwesungsprozess durch Tieffrieren oder Injektion eines Fixierungsmittels in die Blutgefäße gestoppt. Danach wird entschieden, wie die Organe bzw. Körperteile plastiniert werden. Zur Vorbereitung werden Gefäßinjektionen mit kontrasthaltigem Kunststoff eingeleitet und die Muskulatur herausgearbeitet. Dann kann die Forschung am menschlichen Leichnam stattfinden. Nicht verwendete größere Teile oder Körperteile, die für einen längeren Zeitraum genutzt werden, werden verbrannt und anonym auf einem Friedhof beigesetzt. Nach dem Forschungszeitraum werden die Leichen verbrannt und beigesetzt.