Wussten Sie schon?
Die biologische Uhr eines Menschen anhalten! Mit Hilfe von Tiefkühlverfahren der Methode „Kryonik“ lassen sich Menschen, deren Körperteile inklusive DNS konservieren. Damit würde die Chance der Wiederbelebung erhöht und Krankheiten sowie Alterungsprozesse der Medizin enträtselt werden. Die Methode des Einfrierens von Zellkulturen gelingt in der Wissenschaft und auch einfache vielzellige Lebewesen können nach dem Abkühlen wieder zum Leben erweckt werden. So zum Beispiel hat man es geschafft, Ratten oder Hunde mittels künstlichem Winterschlafs durch Abkühlung und Entzug von Sauerstoff in ihrem Stoffwechsel so stillzulegen, dass sie noch Stunden später nach einem Herzstillstand wieder zum Leben erweckt worden.
Jedoch ganze Menschen oder größere Säugetiere können mit diesem Verfahren, was aber im Stand der Wissenschaft immer weiter reift, noch nicht wiederbelebt werden. Bevorzugt erforscht man die Erhaltung des Gehirns mit dieser Methode, aber diese darf noch nicht auf Lebende angewendet werden. Der Prozess der Kryonik läuft folgendermaßen ab. Der konservierte Leichnam wird unmittelbar nach dem Ableben in flüssigem Stickstoff auf eine Temperatur bis -196°C abgekühlt. Damit verlangsamt sich der Stoffwechselvorgang, die Verwesung der Leiche wird verhindert und schädliche Krankheitsprozesse schreiten nicht so schnell fort. Mit eingeschlossen stellt sich auch der Nahrungs- und Energiehaushalt auf ein Minimum an Bedarf ein. Vergleichbar mit dem Winterschlaf mancher Tierarten.
In Deutschland wendet man diese Methode seit vielen Jahren in der Fortpflanzungsmedizin und Organaufbewahrung an. Auch bei der künstlichen Befruchtung werden Embryonen in Meerzellenstadium in flüssigem Stickstoff konserviert und nach langer Lagerung reanimiert und in die menschliche Gebärmutter verpflanzt. Für den Prozess der Kryonik gibt es einige gesetzliche Vorschriften. Diese beinhalten die Präparation und Einlagerung der Leichen, die Ersetzung des Bluts durch spezielle Kühlflüssigkeit, die Abkühlung der Leiche bis auf die Temperatur des flüssigen Stickstoffs und die Einlagerung in einen Edelstahlbehälter. Die Langzeitlagerung von konservierten Leichnamen ist in Deutschland verboten. Aus diesem Grund überführt man die konservierten Leichen in die USA, wo seit 1967 die Langzeit-Konservierung erlaubt ist.