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Bestatter und Bestattungen im Kreis Suhl

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Thüringen


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98528 Suhl Goldlauter, Suhl
98529 Suhl Albrechts, Mäbendorf, Suhl
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Wussten Sie schon?

Was bedeutet der Friedhofszwang?

Der Friedhofszwang, welcher in Deutschland, Österreich und Italien für Erdbestattungen und für die Asche der Toten besteht, schreibt vor, dass sterbliche Überreste eines Menschen nicht an einem anderen Ort als auf dem Friedhof aufbewahrt werden dürfen. Aus hygienischen Gründen, darf der Leichnam oder die Asche eines Verstorbenen nur auf extra dafür angelegten Flächen bestattet werden. Mit dem Friedhofszwang ist auch die Bestattungs- und Sargpflicht verankert, die es unter anderem verbietet Urnen mit der Asche des Toten bei den Angehörigen aufzubewahren.

Auch Naturbestattungen dürfen nur auf genehmigten Flächen, zum Beispiel in einem Waldgebiet, erfolgen. Wer gegen den gesetzlich geregelten Friedhofszwang, welcher in Deutschland im Feuerbestattungsgesetz von 1934 verankert ist, verstößt, muss sich rechtlichen Folgen unterziehen. In Ländern, wie die Niederlande oder Schweiz, darf die Asche von Toten nach einer Feuerbestattung an einem beliebigen Ort beigesetzt oder verstreut werden.

In einigen Bundesländern versucht man bereits diesen Zwang zu lockern, es fand jedoch noch keine Abkehr von dieser Vorschrift statt. Jedoch hat das Land Berlin mit dem „Gesetz zur Integration und Partizipation“ die Sargplicht abgeschafft, welches nun erlaubt Verstorbene auch nur mit einem Leichentuch zu bestatten, wenn auf dem Friedhof ein Grabfeld für sarglose Bestattungen angelegt ist.