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Bestatter und Bestattungen in Balingen, Albstadt im Kreis Zollernalbkreis

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72336 Balingen Balingen, Dürrwangen, Endingen, Engstlatt, Erzingen, Frommern, Heselwangen, Ostdorf, Roßwangen, Stockenhausen, Streichen ...
72348 Rosenfeld Bickelsberg, Brittheim, Heiligenzimmern, Isingen, Leidringen, Rosenfeld, Täbingen
72351 Geislingen Binsdorf, Erlaheim, Geislingen
72355 Schömberg Schömberg, Schörzingen
72359 Dotternhausen Dotternhausen
72379 Hechingen Bechtoldsweiler, Beuren, Boll, Burg Hohenzollern, Schlatt, Sickingen, Stein, Stetten, Weilheim
72393 Burladingen Burladingen, Gauselfingen, Hausen, Hörschwag, Killer, Melchingen, Ringingen, Salmendingen, Starzeln, Stetten
72401 Haigerloch Bad Imnau, Bittelbronn, Gruol, Haigerloch, Hart, Owingen, Stetten, Trillfingen, Weildorf
72406 Bisingen Bisingen, Steinhofen, Thanheim, Wessingen, Zimmern
72414 Rangendingen Bietenhausen, Höfendorf, Rangendingen
72415 Grosselfingen Grosselfingen
72458 Albstadt Ebingen, Linderhof
72459 Albstadt Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen
72461 Albstadt Onstmettingen, Pfeffingen, Tailfingen, Truchtelfingen
72469 Meßstetten Hartheim, Heinstetten, Hossingen, Meßstetten, Oberdigisheim, Tieringen, Unterdigisheim
72474 Winterlingen Benzingen, Harthausen, Winterlingen
72479 Straßberg Kaiseringen, Straßberg
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Zollernalbkreis - Maßnahmen nach einer Beerdigung

Bestatter / Bestattungen

Neben der Ruhe für die Trauer müssen nach einer Beerdigung viele wichtige Wege erledigt werden. Für die Angehörigen bedeutet das noch mal eine große Last, denn vieles erinnert sie an den Verstorbenen und es fehlt einfach die Kraft dafür. Jedoch nimmt niemand einem diese Verpflichtungen ab.

Zunächst muss der Haushalt aufgelöst und der Mietvertrag beendet werden, falls es eine Single-Gemeinschaft war. Sämtliche Verträge für u.a. Strom, Gas, Internet, Telefon und Fernsehen müssen gekündigt werden. Hatte der Verstorbene vielleicht auch ein Zeitungsabonnement, einen Heimplatz oder ein Kraftfahrzeug? Dann sollten hierfür auch Kündigungen aufgesetzt werden.

Falls der Verstorbene behindert gewesen ist, muss eine Abmeldung beim Versorgungsamt erfolgen. Zudem sollte vermieden werden, dass der Briefkasten überläuft. Hierfür kann man mit der Post einen Nachsendeauftrag vereinbaren. Aber neben allen anderen Vorkehrungen, sind Geldangelegenheiten dabei am wichtigsten.

Existieren Rentenansprüche, Auszahlungen aus Versicherungen, wie Sterbekasse und Lebens- und Unfallversicherung, oder laufen noch Zahlungen, die storniert werden müssen.
All diese wichtigen Angelegenheiten sollte man klären, damit keine Probleme aufkommen und man sich unnötigen Ärger erspart.