Wussten Sie schon?
Der Tod eines deutschen Staatsbürgers im Ausland sollte innerhalb von 6 Monaten mündlich oder schriftlich beim Standesamt I in Berlin, welches für Geburts- und Sterbefälle für alle Deutschen im Ausland zuständig ist, gemeldet werden. Jedoch besteht keine Meldepflicht, wenn eine ordnungsgemäße ausländische Sterbeurkunde vorliegt. In der Regel werden die Angehörigen des Verstorbenen vom Reiseveranstalter, von Mitreisenden oder der Polizei informiert. Die Angehörigen müssen dann die Überführung organisieren und sich an das Deutsche Konsulat sowie die Polizei als erste Anlaufstellen wenden.
Im Anschluss muss der Ort, ob die Beisetzung in Deutschland oder im Ausland mit Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sein soll, geklärt werden. Probleme kann es bei einer Überführung geben, wenn die Angehörigen nicht vor Ort sind und die Organisation mit allen wichtigen Formalitäten übernehmen können. Hilfe gibt es hierbei vom Deutschen Konsulat oder Bestattungsinstitut, welche Unterstützung bei der Organisation der Bestattung leisten und eventuell ausländische Sterbeurkunden bestätigen und wichtige Unterlagen übersetzen. Die Kosten der Überführung sind sehr unterschiedlich und hängen von der Entfernung des Reiselands sowie von der Wahl zwischen Sarg oder Urne ab.
Eine Feuerbestattung mit Überführung der Totenasche ist die günstigere Variante. Auslandsreiseversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten der Überführung bis zu einem festgelegten Betrag, wenn gesetzliche Fristen zur Benachrichtigung eingehalten werden. Reiseveranstalter können in manchen Fällen auch die Überführung übernehmen, wenn ihnen die Anschrift des Bestattungsinstituts in Deutschland, zu dem der Verstorbene überführt werden soll, übermittelt worden ist.