Wussten Sie schon?
Die Stellung einer Person in der Gesellschaft wird durch die Erfassung und Speicherung des Personenstands der Bevölkerung im zuständigen Standesamt erfasst. Geburt, Eheschließung und Tod werden hier beurkundet. Sterbefälle gehen in das Sterbebuch des Standesamtes ein, welches im Gegensatz zur Sterbeurkunde zusätzliche Informationen (z.B. Angaben zu einer bestehenden Ehe) enthält. Der Todesfall muss spätestens am nächsten Werktag an die Gemeinde oder den Totenbeschauer durch Ehepartner, Vorfahren und Nachkommen des Verstorbenen, Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeldet werden.
Zumeist übernimmt das Bestattungsunternehmen die gesamten bürokratischen Schritte.
Todesfälle vor dem 01.01.1993 müssen an das Pfarramt der Kirchengemeinde am Sterbeort gemeldet werden und Todesfälle nach dem 01.01.1993 an die Personenstandsbehörde, die für den Sterbeort (z.B. Krankenhaus oder Altersheim) örtlich zuständig ist. Erforderliche Unterlagen sind ein amtlicher Lichtbildausweis, eventuell eine Sterbeurkunde und eine Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses. Meist wird das Dokument nach gebührenfreier persönlicher Vorsprache oder mit schriftlichem Antrag, worauf 13,20 Euro Bundesgebühr entfallen, sofort ausgestellt. Die Abschrift aus dem Sterbebuch kostet 8,70 Euro (6,60 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe).